Catering, wie es an einem Filmset aussieht und wie die Crew den Hunger stillt?

Catering, wie es an einem Filmset aussieht und wie die Crew den Hunger stillt?
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Wisst ihr eigentlich, wie es an einem Filmset aussieht und wie die Crew den großen oder doch kleinen Hunger stillt? Richtig, ein geeignetes Catering wird organisiert! Solche Cateringaufwendungen sind im Filmbusiness ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Produktion. Je nach Größe des Sets können die Kosten überschaubar bleiben oder doch etwas höher ausfallen. Um den Faktor mal genauer zu beleuchten, haben wir uns die steuerliche Absetzbarkeit für euch angesehen.

Eins vorweg, die Cateringaufwendungen für die Bewirtung der Crew aus geschäftlichem Anlass ist grundsätzlich zu 70 % steuerlich abzugsfähig. § 4 Abs. 5 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG)

Das Finanzgericht Köln hat zu Cateringaufwendungen entschieden.

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass das Catering am Filmset nicht in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig ist. Begründung, die bewirteten Personen sind keine Angestellten des Steuerpflichtigen – in diesem Fall der Produktionsgesellschaft. Im Urteil heißt es weiterhin, dass eine solche Bewirtung ein geschäftlicher Anlass ist und eben kein eigenbetriebliches Interesse besteht. Die Cateringaufwendungen der nicht bei der Produktionsgesellschaft beschäftigten Personen müssen gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG i. H. v. 30 % gekürzt werden.

Zum Urteil des Finanzgerichts Köln ist immer zu beachten, dass dies nicht für eigene Arbeitskräfte des Unternehmens zugrunde zu legen ist.

Was bedeutet es zusammengefasst?

Allgemein müssen auch bei solchen Angelegenheiten die Planung und Dokumentation im Vordergrund stehen. Sonst finden sich bei den Cateringaufwendungen Lücken, die es später zu erklären gilt. Welchen Vorteil hat dieser Aufwand? Er trägt erheblich zur Minimierung der steuerlichen Risiken bei!

Bitte beachte, dass dieser Blogartikel lediglich der Information dient und keine rechtliche Beratung darstellt. Bei Fragen raten wir dringend sich arbeitsrechtlichen Rat einzuholen.